Summary: Betriebsratsmitglieder werden genauso weiterbezahlt, wie sie auch vor ihrer Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Das sagt uns § 37 Abs. 4 BetrVG...
Summary: Betriebsratsmitglieder werden genauso weiterbezahlt, wie sie auch vor ihrer Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Das sagt uns § 37 Abs. 4 BetrVG...